11. Juni 2019

Verfasst von: CSP Admin

Was bezweckt das öffentliche Beschaffungsrecht nochmal? Ah ja, die möglichst wirtschaftliche Verwendung von Steuergeldern und die Sicherstellung des fairen WettbewerbsDazu wird teilweise richtig viel Geld in die Hand genommen. Mich solls nicht stören, denn als Arbeitnehmer verdiene ich ja damit meine Brötchen. Als Steuerzahler hingegen stelle ich mir bisweilen die eine oder andere Frage in diesem Kontext. 

Wie lässig war das denn? Wollte vor 30 Jahren ein Amt eine etwas grössere IKT-Beschaffung tätigen, so wurde ein Team zusammengestellt, im Idealfall noch eine Handvoll Anforderungen aufgenommen, ein paar Anbieter eingeladen und voilà, man hatte die Aufgabe in sinnvoller Zeit mit wenig Aufwand bewältigt. Wäre da nicht… genau! Das Team musste ja auch den Alumni-Freund des Chefs berücksichtigen. Und wenn man als Teammitglied weiterkommen wollte, auch entsprechend als gut befinden. Und die paar Franken mehr spielen ja wirklich keine Rolle, denn es wird schliesslich nicht das eigene Geld eingesetzt. Es galt in der Folge auch nicht als allzu verwerflich, wenn der Chef, welcher ja die ganze Last der Entscheidung auf seinen Schultern tragen musste, anschliessend vom Alumni-Freund mitsamt Kind und Kegel in das Luxus-Ressort auf den Bahamas eingeladen wird.

Mit zunehmender Vernetzung und Mündigkeit des Bürgers wurden solche Fälle öfter publik und zum Ziel des Volkszorns. Denn plötzlich interessierte es auch den Bürger, was die Verwaltung mit seinem Geld anstellt. In der Konsequenz wurde die Anwendung des öffentlichen Beschaffungsrechts durchgesetzt, um die Verwaltung vom öffentlichen Pranger fernzuhalten und den beschädigten guten Ruf wiederherzustellen. Im Laufe der Zeit entwickelte sich aber ein Dickicht aus Regulatorien. Niemand wollte auch nur den geringsten Fehler bei den Beschaffungen machen, was den Beschaffungsprozess massiv verteuerte, die Innovation stoppte und die Handlungsfähigkeit in der Beschaffung fast zum Erliegen brachte.

Heute zeigen sich erste Silberstreifen am Horizont. Das gesunde Ausbalancieren der Vergabegrundsätze Gleichbehandlung, Transparenz, Wettbewerb und wirtschaftlicher Einsatz öffentlicher Mittel unter Bewahrung notwendiger Handlungsfreiheiten kehrt langsam zurück. Viele Entscheidungsträger in der Verwaltung haben mittlerweile eingesehen, dass die Nachhaltigkeit der Beschaffung nicht allein durch blinde Anwendung des Prozesses sichergestellt werden kann, sondern wesentlich beeinflusst wird durch eine bewusste Inkaufnahme von kalkulierbaren Beschaffungsrisiken.